Das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte, nachdem das Aufhängen von Kreuzen in Schulklassen die Religions- und Erziehungsfreiheit verletze, hat auch in Österreich für einiges Aufsehen gesorgt. Was ich dabei nicht verstehe, ist folgendes: Wie kann alleine das Anschauen eines Symboles diese Freiheiten denn einschränken? Ein Kreuz ist doch erstmal nur zwei im rechten Winkel aneinander befestigte Bretter. Es wird erst dadurch, was wir in diesen beiden Brettern sehen, zu “mehr”. Durch bloßes Ansehen eines Kreuzes werde ich wohl kaum zum Christen, genauso wenig, wie ich durch das Betrachten des Halbmondes zum Moslem werde, oder durch das Betrachten eines Hakenkreuzes zum….ihr wisst schon, worauf ich hinaus will, oder?

Es ist übrigens interessant zu sehen, wer genau denn nun diesem Urteil applaudiert. Es sind nämlich genau die Leute , welche Religionsfreiheit für sich und – egal ob sie es wollen oder nicht – alle anderen Menschen nur als “Freiheit von Religion” interpretieren und die in einem nächsten Schritt am liebsten den Religionsunterricht gleich mit abschaffen wollen (dass dieser oft das einzige Fach ist, in dem die SchülerInnen – bei guten ReligionslehrerInnen –  so etwas wie soziale Werte vermittelt bekommen, übersehen sie dabei gerne) und sind in Wahrheit genauso fundamentalistisch, wie sie es den Religionen gerne vorwerfen.

Eine Einschränkung der Religions- und Erziehungsfreiheit kann ich an einem Kreuz in einer Schulklasse beim besten Willen nicht erkennen. Schließlich steht es jeder/jedem frei, daran zu glauben oder nicht (in einem guten Religionsunterricht geht es übrigens genau darum, den SchülerInnen die Möglichkeit zu geben, anhand von Wissen und nicht von Vorurteilen zu entscheiden, ob sie an Gott glauben wollen oder nicht).